überschuldeter Nachlaß
Frage:
Mein Ehemann ist kürzlich verstorben. Er hat mit seiner Privatfirma vermutlich viele Schulden hinterlassen. Was muss ich tun, um für diese Schulden nicht aufkommen zu müssen?
Antwort:
Zunächst sollten Sie unverzüglich einen Vermögensstatus mit der Feststellung aller Aktiva und Passiva von einem Fachmann erstellen lassen. Wenn der Nachlass überschuldet sein sollte und es sich dabei ausschließlich um Verbindlichkeiten Ihres Mannes handelt, kann die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt des Erbfalls durch Erklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erfolgen. Ist diese Frist bereits verstrichen oder kann in dieser Frist ein Vermögensstatus nicht erstellt werden, besteht die Möglichkeit, durch Beantragung einer Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz die eigene persönliche Haftung für die Schulden auszuschließen. Sind Ihnen die Gläubiger Ihres Mannes nicht bekannt und können die Feststellungen in der Ausschlagungsfrist nicht abgeschlossen werden, kann auch beim Nachlassgericht ein so genanntes Aufgebotsverfahren beantragt werden. Auch dadurch können Sie Ihre eigene Haftung ausschließen. Einzelheiten dazu sollten Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen.